AGB des REWE Lieferservice
(Stand 13.10.2023)
Wenn du im REWE Online Shop Produkte über den REWE Lieferservice bei der REWE Markt GmbH bestellst, gelten hierfür nur die folgenden Bestimmungen.
Solltest du auf rewe.de einen REWE-Kaufmann/eine REWE-Kauffrau mit der Erbringung des Lieferservices beauftragen wollen, beachte bitte, dass die REWE Markt GmbH hier als Vermittlerin fungiert und für die Leistungserbringung die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils von dir ausgewählten REWE- Kaufleute Anwendung finden.
1. Gegenstand des Angebots REWE Lieferservice
1.1 Anbieter
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist Anbieter des Services REWE Lieferservice die REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln, Geschäftsführer: Peter Maly, Dr. Daniela Büchel, Christoph Eltze, Thomas Nonn, Telerik Schischmanow (Amtsgericht Köln HRB 66773, Ust-IdNr. DE812706034) (nachfolgend „REWE“). Sitz der Gesellschaft ist Köln.
Dies gilt, wenn du nach Eingabe deiner Postleitzahl für die Erbringung des REWE-Lieferservices einen Markt der REWE Markt GmbH ausgewählt hast.
Sofern der Lieferservice für deine Postleitzahl von einem REWE-Kaufmann /einer REWE-Kauffrau angeboten wird, den/die du auswählst, ist dieser Kaufmann/diese KauffrauAnbieter/in im Sinne des REWE Lieferservices. Die REWE Markt GmbH fungiert hier insoweit als Vermittlerin und wird deine auf rewe.de getätigte Online-Artikelauswahl sowie alle weitergehenden Informationen, die für die Leistungserbringung im Rahmen des REWE Lieferservices durch die REWE-Kaufleute erforderlich sind, entsprechend deines Auftrages übermitteln. Für diese Leistungserbringung finden die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils von dir ausgewählten REWE-Kaufleute Anwendung.
1.2 Online-Angebot
Im Rahmen von REWE Lieferservice bietet REWE an, eine vom Kunden im REWE Online Shop getroffene und an REWE übermittelte Auswahl von Waren zusammenzustellen und an eine vom Kunden angegebene Adresse zu bringen. Soweit der Kunde möchte, kann er die zusammengestellten und ihm gebrachten Waren bei Anlieferung ganz oder teilweise erwerben. Bei dem REWE Lieferservice handelt es sich um einen an den Endverbraucher gerichteten Service. Er richtet sich ausdrücklich nicht an Großhandelskunden, welche die Waren in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form weiterverkaufen wollen. REWE behält sich vor, die Zusammenstellungen und Lieferungen abzulehnen, wenn es sich bei dem Kunden um einen Großhandelskunden handelt, z.B. wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen bestellt hat.
Bitte beachte im Zusammenhang mit der Lieferung von Tabakwaren, dass die Abgabe von Tabakwaren ebenfalls nur an Endverbraucher und in haushaltsüblichen Mengen erfolgt. Mit der Bestellung von Tabakwaren erklärst du, dass die Bestellung von Tabakwaren ausschließlich zum privaten Gebrauch/Verbrauchgetätigt wird.
Des Weiteren lehnt REWE die Zusammenstellungen und Lieferungen ab, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl das achtzehnte (18.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
1.3 Kaufvertragsschluss und Ablehnungsrecht beim REWE Lieferservice
Durch Inanspruchnahme des Services REWE Lieferservice kommt noch kein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und REWE zustande. Die Online-Übermittlung der Artikelauswahl durch den Kunden stellt also insbesondere kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern sie ist für den Kunden völlig unverbindlich und verpflichtet ihn nicht zum Kauf der ausgewählten Artikel. Der Kunde kann REWE jederzeit mitteilen, dass er die Lieferung der ausgewählten Artikel doch nicht mehr wünscht. Der Kunde hat bis zur Annahme der Ware bei der Lieferung auch jederzeit die Möglichkeit, von einem Kauf der zusammengestellten Waren vollständig oder teilweise abzusehen. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt nur zustande, wenn der Kunde bei der Anlieferung entscheidet, die von ihm ausgewählte Ware ganz oder teilweise erwerben zu wollen. Das bedeutet, der Kunde kann die bestellten Waren bis zur Annahme bei der Lieferung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen. In diesem Fall nimmt der Fahrer des REWE Lieferservice diese Waren, die der Kunde nicht erwerben möchte, kostenlos wieder mit. Eine Rückgabe von nicht mangelhaften Artikeln und/oder eine diesbezügliche Erstattung des Kaufpreises sind nach Kaufvertragsschluss ausgeschlossen. Gibt es Gründe zur Beanstandung kann sich der Kunde an den Kundenservice wenden, der den Sachverhalt prüft. Eine Rückgabe in einem Markt oder bei der nächsten Lieferung ist nicht möglich.
1.4 Keine Speicherung des Vertragstextes beim REWE Lieferservice
Wir speichern den Vertragstext der Bestellung nicht, sodass dieser Vertragstext nach Bestellung auf unserer Webseite nicht mehr für den Kunden abrufbar ist. Wir werden dem Kunden aber den Inhalt der angenommenen Bestellungsanfrage in einer gesonderten E-Mail zukommen lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die vorliegenden AGB im PDF Format herunterzuladen und zu speichern, indem er auf den Button „Drucken“ klickt. Um die so erstellte PDF-Datei zu öffnen und lesen zu können, wird ein Programm benötigt, welches das PDF-Format öffnen kann (wie bspw. Adobe Reader).
Es steht dem Kunden jedoch frei, die maßgebliche Seite des Online Shops während des Bestellvorgangs unter Verwendung der Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder mittels der Speicherfunktion abzuspeichern.
1.5 Beachtung rechtlicher Vorgaben durch REWE
REWE bietet die Waren unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben an. REWE erhält die produktspezifischen Informationen vom jeweiligen Hersteller oder Lieferanten der Ware und gibt diese im Onlineshop an. Der Kunde ist daher gehalten, die Deklarationen der im Rahmen des REWE Lieferservice angebotenen Waren im Zeitpunkt der Anlieferung zu prüfen. Das HACCP Konzept ist umgesetzt. Etwaige auf REWE bezogene Haftung im Sinne von Ziffer 7 der AGB bleibt hiervon unberührt.
2. Registrierungserfordernis
Um im Rahmen von REWE Lieferservice die Lieferung zu veranlassen, muss sich der Kunde im REWE Online Shop registriert und für die jeweilige Online-Übermittlung seiner Artikelauswahl eingeloggt haben. Es gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für das REWE-Kundenkonto.
3. Leistungen von REWE
3.1 Zusammenstellung und Lieferung
REWE stellt die vom Kunden online getroffene Artikelauswahl zusammen und liefert sie an die vom Kunden angegebene Adresse (bis zur Wohnungstür).
3.2 Lieferzeiten, erneute Zustellung
Sollte die Lieferung nicht erfolgreich sein, weil REWE den Kunden oder einen volljährigen Vertreter/Empfangsboten nicht an der vom Kunden angegebenen Adresse antrifft, wird REWE, sofern möglich und zumutbar, versuchen, den Kunden telefonisch oder per SMS zu kontaktieren, um einen neuen Liefertermin am selben Tag zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, zumutbar oder erfolgreich, storniert REWE die Lieferung. Falls du eine Mobilnummer angegeben hast, so verwenden wir diese gegebenenfalls, um dich per SMS über den Status deiner Lieferung zu informieren.
3.3 Keine Lieferung ins Ausland
Lieferungen finden nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.
3.4 Verfügbarkeitsvorbehalt; Alternativartikel
REWE stellt die Waren nach der Artikelauswahl des Kunden zusammen, soweit die vom Kunden genannten Waren im Lieferzeitraum im ausgewählten REWE Markt oder Lager verfügbar sind. REWE wird dem Kunden Alternativartikel vorschlagen, sollte eine Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sein.
3.5 Auswahl von loser Ware
Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse), wird sich REWE bemühen, die vom Kunden gewünschte Menge zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L /– 1 m² oder 1 m³ auf die tatsächlich abgewogene Menge bezieht.
3.6 Auswahl von nicht kalibrierter Ware
Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) wird sich REWE bemühen, solche Packungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitest möglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen ausweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³ – auf die tatsächliche Menge bezieht.
3.7 Mengenbegrenzung, Haushaltsübliche Mengen
REWE behält sich vor, die Zusammenstellung und Lieferung von bestimmten Waren (z.B. bestimmte Getränkekisten) auf eine bestimmte Menge zu begrenzen. Der Kunde erhält spätestens bei Hinzufügen einer größeren Menge zum Warenkorb einen Hinweis auf die artikelspezifische Mengenbegrenzung. Auch wenn keine artikelspezifische Mengenbegrenzung erfolgt, werden bei Zusammenstellung und Lieferung der Waren nur haushaltsübliche Mengen der jeweiligen Waren berücksichtigt. Dies bedeutet, dass sich REWE vorbehält, die Artikelauswahl des Kunden zu kürzen, wenn der Kunde haushaltsunübliche Mengen gewählt hat. Als haushaltsunüblich geltend insbesondere Getränkekistenbestellungen von insgesamt mehr als sieben (7) Getränkekisten. Sofern nicht eine geringere artikelspezifische Mengenbeschränkung entgegensteht, kann der Kunde also insgesamt max. 7 Getränkekisten ohne die Möglichkeit weitere Getränkebehältnisse zu bestellen. Sollte die haushaltsübliche Menge bei der Bestellung überschritten werden und REWE daher die Artikelauswahl des Kunden kürzt, wird REWE den Kunden darüber informieren.
3.8 Reservierung von Lieferterminen
REWE bietet die zeitlich befristete Reservierung von bestimmten Lieferterminen an. Hierzu werden auf Basis der Auswertung der Bestellungen der Vergangenheit und der Prognosen für die zu erwartenden Bestellungen unterschiedliche Liefertermine zur Reservierung ermittelt. Die angebotenen Liefertermine können sich daher im Laufe der Zeit ändern. Es besteht kein Anspruch zur dauerhaften Verfügbarkeit bestimmter Liefertermine.
4. Mindestbestellwert; Liefergebühr; Warenpreise; Unterschriftsleistung
4.1 Mindestbestellwert
Für Bestellung und Lieferung gilt ein Mindestbestellwert (ohne Pfand und Servicegebühren), der bei Beginn des Bestellvorgangs ausgewiesen wird. Die Höhe des Mindestbestellwerts bestimmt sich nach der Postleitzahl der angegebenen Lieferadresse.
4.2 Liefergebühr; Getränkekisten
Für die Erbringung der Leistungen nach Ziffer 4 erhebt REWE grundsätzlich für die Inanspruchnahme des REWE Lieferservice eine Liefergebühr, die im vom Kunden ausgewählten Lieferfenster angezeigt wird. Sollte der Bestellzeitpunkt des Kunden mit einer Aktion von REWE zusammenfallen, in der die Liefergebühr von REWE übernommen wird, so zeigt REWE dies dem Kunden vor Abschluss der Bestellung an. Die Liefergebühr ist allerdings nur dann zu zahlen, wenn der Kunde wenigstens einen der von ihm ausgewählten Artikel auch tatsächlich kauft; die Zahlung der Liefergebühr erfolgt dann im Rahmen der Bezahlung der Waren bei der Lieferung. Wenn der Kunde sich entschließt, die ihm gelieferten Artikel nicht zu erwerben, muss er die Liefergebühr nicht entrichten.
Die konkret zu zahlende Liefergebühr kann 0,00 bis maximal 4,90 Euro (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) betragen und ist abhängig von dem gewählten Lieferfenster, dem Liefer-Wochentag der ausgewählten Postleitzahl und dem Warenkorbwert. Der Warenkorbwert versteht sich als Warenverkaufswert inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (ohne Pfand, Getränkezuschlag und Liefergebühren). Die Höhe der jeweiligen Liefergebühr kann der Übersicht aktuell verfügbarer Lieferzeiten zum Zeitpunkt der Auswahl des Lieferfensters sowie in der Bestellübersicht vor Abschluss der Bestellung entnommen werden. Die Lieferung von Getränken kann einen Getränkezuschlag auslösen. Für die ersten zwei Getränkekisten wird kein Getränkezuschlag erhoben. Ab der dritten (3) Getränkekiste wird ein Getränkezuschlag von einem Euro fünfzig (1,50) pro Getränkekiste berechnet, der aber nur zu zahlen ist, wenn der Kunde die Ware auch kauft. Bitte beachte folgende Bestimmungen für die grundsätzliche Berechnung der Getränkezuschläge:
Bier / Wasser / Softdrinks
1 Getränke-Kasten = 1 Getränkekiste;
2 Getränke-Sechserpackgebinde oder 12 einzelne Flaschen (0,75l, 1l, 1,25 l, 1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste;4 Getränke-Sechserpackgebinde (0,5l oder 0,33l) = 1 Getränkekiste;
2 Getränke-Viererpackgebinde (0,75l, 1l, 1,25 l, 1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste;
4 Getränke-Viererpackgebinde (0,5l oder 0,33l) = 1 Getränkekiste;
2 Getränke-Fässer (5l) = 1 Getränkekiste
Milch / Saft
12 einzelne Tetra Paks (0,75l,1l,1,5l oder 2l) = 1 Getränkekiste
Den Gebinden sind spezifische Sperrgutpunkte zugeordnet, die addiert eine Getränkekiste ergeben. Dies hat rein logistische Gründe, da der Platz in unseren Lieferfahrzeugen berechnet werden muss. Bestellt der Kunden nun Waren, denen keine vollen Sperrgutpunkte zugeordnet sind, so werden die Teilmengen systemseitig addiert und zu logistischen Einheiten einer zu liefernden Getränkekiste zusammengesetzt. Der insgesamt zu zahlende Getränkezuschlag wird während des Bestellabschlusses im Shop ausgewiesen.
4.4 Warenpreise; lose Waren; Umsatzsteuer; Bestelländerung
Die im REWE Online Shop im Rahmen des Auswahlvorgangs angegebenen Preise können von den Preisen abweichen (nach oben und nach unten), die zum Zeitpunkt der Zusammenstellung und Lieferung im ausgewählten REWE Markt gültig sind. Maßgeblich für den Kaufvertrag, den der Kunde an der von ihm angegebenen Lieferadresse schließen kann, sind aber die zum Zeitpunkt der Online-Übermittlung der Artikelauswahl im Online Shop unter www.rewe.de dargestellten Verkaufspreise bzw. bei losen Waren im Sinne von Ziffer 4.6 die angegebenen Grundpreise in Euro je 100 ml bzw. 100 g oder die Grundpreise in Euro je 1 kg / 1 L / 1 m² oder 1 m³. Sämtliche von REWE angegebene Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung bis zur Verarbeitung zu ändern. Dieser Zeitpunkt kann je nach Auslastung variieren. Eine Änderung ist im REWE-Kundenkonto über den Button „Jetzt Bestellung ändern“ möglich. Ist die Bestellung bereits verarbeitet, ist eine Bestelländerung über den Button nicht mehr möglich. Ändert der Kunde Teile oder die gesamte Bestellung, hat dies Einfluss auf den Gesamtpreis der Bestellung. Bisherige Angebotspreise auch nicht von der Änderung betroffener Artikel können verfallen, sodass die neu ausgelöste Bestellung auch die aktuellen Artikelpreise einbezieht. Dementsprechend wird die bisherige Zahlungsreservierung gelöscht und nach der Bestelländerung neu vorgenommen. Über die Auswirkungen der Bestelländerung wird der Kunde vor dem Drücken des Buttons „Jetzt Bestellung ändern“ nochmal informiert.
4.5 Unterschriftsleistung
Wenn der Kunde sich bei Lieferung entschließt, die Ware zu erwerben, bestätigt er mit seiner Unterschrift beim Lieferanten den Kaufvertragsabschluss, die Richtigkeit der gelieferten Ware, der Pfandwerte von etwaig zurückgenommenem Leergut und der etwaig eingelösten Coupons/Vorteilskarten etc.
5. Zahlungsweise/Bonitätsprüfung
5.1 Zahlungsweise, Abrechnung
Die Bezahlung der Waren (ggf. einschließlich Pfand) und der Liefergebühr erfolgen im Lastschriftverfahren, auf Rechnung, mit Kreditkarte oder PayPal nach Abschluss des Kaufvertrages bei Lieferung der Ware und Abrechnung etwaiger Pfandrückgaben, Gutscheine etc.
- Bei Zahlung per Lastschrifteinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilst du uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag von deinem Konto einzuziehen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung, durchzuführen. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Bonitätsprüfung findest du in unseren Datenschutzhinweisen: https://www.rewe.de/service/datenschutz/lieferservice-abholserviceEbenfalls behalten wir uns vor, Gebühren für nicht genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift werden dir die Gebühren in Rechnung gestellt, die von der Bank für den fehlgeschlagenen Einzugsversuch veranschlagt werden. Hinzukommen können Porto- und Versandkosten. Es steht dir jedoch frei, den Nachweis eines geringeren oder gar keinen Schadens bei REWE zu erbringen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten.
- Beim Kauf auf Rechnung gelten neben dem Vorstehenden folgende Besonderheiten: Der Kaufpreis ist mit der Lieferung und Übergabe der Waren an dich oder einen von dir benannten Dritten fällig. Du überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware. Alle notwendigen Informationen werden dir per E-Mail an deine E-Mail-Adresse übersandt. Sollte dir die Rechnung nicht per E-Mail zugegangen sein, so kannst du die Bankverbindung im Kundenservice unter folgender Telefonnummer +49 (0)221 - 1773 9777 oder per E-Mail unter info@rewe-online.de erfragen. Wir behalten uns vor, zur Absicherung des Kreditrisikos eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, durchzuführen (siehe unten „Bonitätsprüfung“). Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Bonitätsprüfung findest du in unseren Datenschutzhinweisen: https://www.rewe.de/service/datenschutz/lieferservice-abholservice
- Bei Zahlung per Kreditkarte akzeptieren wir die Kreditkarten American Express (Amex), VisaCard und MasterCard. Wir bedienen uns dabei der Services der Computop GmbH, Schwarzenbergstraße 4, 96050 Bamberg als Payment Service Provider. Die Abbuchung der Kaufpreissumme erfolgt erst nach Auslieferung der Bestellung.
- Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Abbuchung in der Regel am gleichen Tag und wird über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, eingetragen im Handelsregister R.C.S. Luxembourg unter der Nummer B 118 349, abgewickelt. Bei der Zahlung via PayPal ermächtigst du REWE, die von dir zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten eines von dir zu benennenden PayPal-Kontos einzuziehen. Du musst den automatischen Einzug (sog. Reference Transaktion) durch REWE bei PayPal bestätigen, um den Service nutzen zu können. Durch die Bestätigung des automatischen Einzugs ist REWE berechtigt, Beträge in unterschiedlicher Höhe von deinem PayPal-Konto abzubuchen. Die Höhe der Beträge variiert nach der Menge der jeweils gekauften Waren. Wir weisen dich darauf hin, dass dir nach den Nutzungsbedingungen von PayPal Kosten entstehen können, wenn du dich für den Zahlungsdienst von PayPal entscheidest. Die anfallenden Kosten werden dir bei der Auswahl der Zahlungsarten angezeigt. Du kannst den automatischen Einzug jederzeit in deinem REWE Kundenkonto widerrufen. Solltest Du Paypal zukünftig wieder als Zahlungsmethode verwenden wollen, erfolgt wiederum die Abfrage im Kundenkonto, ob Du mit der Händlerabbuchung einverstanden bist. Wenn der automatische Einzug aktiviert bleibt, wird keine weitere Abfrage angezeigt.
Es ist nicht möglich, den offenen Rechnungsbetrag in Teilen oder in Gänze in einem REWE-Markt zu bezahlen.
Der Kunde erhält per E-Mail eine Rechnung über die gekauften Artikel, auf der auch das zurückgegebene Leergut aufgeführt ist. REWE behält sich vor, die Registrierung des Kunden und damit den Zugang zum Online-Shop insgesamt zu sperren, sofern es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei der Bestellung selbst mehrfach ein unsachgemäßes Vorgehen vorliegt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die Auswahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken. Rückzahlungen erfolgen auf dem gleichen Weg, wie wir die Zahlungen des Kunden erhalten haben.
5.2 Einlösung von Leergut-Pfand und anderen Gutscheinen
Die Abgabe von bepfandetem Leergut (nicht aber Pfandbons) ist grundsätzlich beim Fahrer möglich. Die Fahrer können jedoch nur Leergut transportieren, wenn es sortiert und saubere Ware ist und das Pfandsiegel erkennbar ist. Bitte beachte, dass die Fahrer nur zur Annahme solchen Leerguts verpflichtet sind, das nach Art und Größe/Volumen der Verpackung dem Sortiment von REWE entspricht. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Leergut nur in der Menge zurückgenommen wird, wie es in der aktuellen Lieferung bestellt und ausgeliefert wurde. Der Kunde hat daneben immer die Möglichkeit, bepfandetes Leergut in allen REWE-Märkten abzugeben und das Pfand auszulösen. Die REWE Geschenkkarte im Rahmen des REWE Lieferservice kann nicht eingelöst werden.
Wird bei der Abrechnung ein REWE Lieferservice-Gutschein (Rabatt-Gutschein) verwendet (betrifft Incentivierungs- und Aktionsgutscheine, die weder eine REWE-Geschenkkarte noch ein Payback-Coupon sind), dann wird der Betrag auf alle unter den Gutschein fallenden, rabattfähigen Artikel verteilt und deren Verkaufspreis zu gleichen Teilen reduziert.
Handelt es sich um einen Aktionsrabatt, der zumeist in Prozentpunkten angegeben wird, wird der Aktionsrabatt direkt vom Artikelpreis abgezogen. Auf der Kundenrechnung wird der Rabattwert direkt unter dem jeweiligen Artikel angezeigt.
Handelt es sich um einen Rabatt, der in Form eines in Euro ausgewiesenen Gutscheinwerts gewährt wird, wird dieser Gutscheinwert nicht unter den betroffenen Artikeln, sondern als separate Rechnungsposition ausgewiesen.
Auf welche Artikel der REWE Lieferservice-Gutschein anwendbar ist, ist den Einlösebedingungen auf dem jeweiligen Gutschein zu entnehmen.
Gibst du uns den über einen Gutschein rabattierten Artikel zurück, erfolgt die Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug des durch den Gutschein rabattierten Betrags. Du erhältst also den Betrag zurück, den du nach Abzug des REWE-Lieferservice Gutscheins faktisch für den Artikel bezahlt hast.
6. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen deine personenbezogenen Daten, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder du eingewilligt hast. Nähere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
7. Haftung
7.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von REWE beruhen, haftet REWE unbeschränkt.
7.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet REWE unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
7.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet REWE nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
7.4 Die weitere Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Jugendschutz
8.1 Artikel, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen (einschließlich Wein und Bier), liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das Alter ist in geeigneter Weise nachzuweisen. Mit dem Bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärst du, dass du volljährig und voll geschäftsfähig bist. Du versicherst mit dem Absenden der Bestellung, über 18 Jahre alt zu sein und dass alle Alters-, Namens- und Adress-Angaben richtig sind. Als Kunde bist du verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nur du selbst oder eine von dir ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen kann. Soweit nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- beziehungsweise vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft REWE diese Verträge hiermit vorsorglich gemäß § 111 BGB.
8.2 Im Rahmen der Auslieferung erfolgt eine zusätzliche Altersprüfung, sofern Zweifel daran bestehen, dass die Person, die die Lieferung in Empfang nimmt, volljährig ist. Eine Ablieferung der bestellten Waren an Personen unter 18 Jahren findet nicht statt.
9. Einbindung von PAYBACK in REWE Lieferservice
9.1 Einsatz der PAYBACK Karte und von PAYBACK eCoupons/Papier-Coupons sowie PAYBACK eGutscheinen
Sofern du Mitglied bei PAYBACK bist und du deine PAYBACK Karte auf deinem REWE-Online Konto hinterlegt hast, hast du die Möglichkeit, bei deinem Einkauf PAYBACK-Punkte zu sammeln. Gleichzeitig kannst du eCoupons, Papier-Coupons oder eGutscheine beim Bezahlvorgang einlösen. Weitere Einzelheiten findest du im REWE Online Shop unter www.rewe.de. Hierbei werden Daten erfasst und weitergegeben. Wir weisen sowohl auf unsere Datenschutzbestimmungen sowie auf die weitergehenden Datenschutzbestimmungen von PAYBACK hin.
Hinweis für Unternehmen
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der PAYBACK Punkte aus Käufen für dein Unternehmen aufwands- und vorsteuermindernd zu berücksichtigen ist.
9.2 Besondere Voraussetzungen für den Einsatz der PAYBACK eGutscheine
Pro Einkauf können nur fünf PAYBACK eGutschein eingesetzt werden. Nach Abzug weiterer von REWE gewährter Rabatte, muss auch nach Abzug des PAYBACK eGutscheins ein positiver Rechnungsbetrag bestehen bleiben. Würde die Einlösung des PAYBACK eGutscheins zu einem negativen Betrag führen, ist der Gutschein nicht abzugsfähig. Der bereits aktivierte eGutschein behält jedoch seine Gültigkeit und kann beim nächsten Einkauf eingesetzt werden.
9.3 Aktivieren und Einlösen mehrerer eCoupons oder Papier-Coupons
Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5 PAYBACK eCoupons im Rahmen der Bestellung online zu aktivieren. Eine spätere Aktivierung an der Haustür ist nicht möglich. Die Auswahl der einzulösenden eCoupons kann der Kunde jedoch nicht beeinflussen. Es wird stets die für den Kunden am besten passende Kombination eingelöst. Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar, wird der PAYBACK eCoupon oder PAYBACK Papiercoupon nicht eingelöst. Der eCoupon oder Papiercoupon behält seine Gültigkeit.
Ist einer oder sind mehrere der vom Kunden bestellten Artikel nicht lieferbar oder nimmt der Kunde die bestellte Ware an der Haustür nicht ab, wird der PAYBACK eCoupon oder PAYBACK Papiercoupon nicht eingelöst. Der eCoupon oder Papiercoupon behält seine Gültigkeit.
Der Einsatz eines entsprechenden PAYBACK eCoupons oder PAYBACK Papier-Coupons ist nicht möglich, sofern der Kunde seine Vorbestellung bereits vor der Lieferung storniert hat oder dem eCoupon oder dem Papier-Coupon entsprechende Waren bei Lieferung nicht abnimmt.
PAYBACK eCoupons und PAYBACK Papier-Coupons haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die auf dem jeweiligen Coupon angegeben ist. Der entsprechende Coupon kann nur dann eingesetzt werden, wenn die Annahme der Waren, und damit die Fakturierung, bis zum angegebenen Tag der Gültigkeit erfolgt. Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Gültigkeitsdatum, kann der Coupon nicht eingelöst werden.
9.4 Gutscheine von REWE oder PAYBACK-Gutscheine oder PAYBACK-eCoupons müssen bei der Bestellung online angegeben werden. Eine Einlösung der Gutscheine beim Fahrer ist nicht möglich. Auch ein Scannen der PAYBACK-Karte ist beim Fahrer nicht möglich. Du kannst die vollen Vorteile der PAYBACK-Karte nutzen, wenn du deine PAYBACK-Karte in deinem Kundenprofil hinterlegst. Solltest du einzelne oder alle Waren an der Haustür nicht annehmen, verfallen deine zuvor aktivierten PAYBACK-Gutscheine und eCoupons nicht. Nur ein zuvor aktivierter Gutschein für den Lieferservice verfällt, wenn du keine Waren annimmst.
10. Verwendung von REWE Coupons über die REWE App
10.1 Benutzt du bei deinem Einkauf über den REWE Lieferservice die REWE App, hast du die Möglichkeit, in der App angezeigt REWE Coupons zu aktivieren und die Vorteile der REWE Coupons zu nutzen. Die Nutzungsmöglichkeit der REWE Coupons steht in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme am Payback Programm.
10.2 Weitere Hinweise zur Nutzung der REWE Coupons findest du hier oder wenn du die REWE App öffnest unter „REWE Coupons – Wie funktionieren Coupons bei REWE“ sowie in den Einlösehinweisen des jeweiligen Coupons.
11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
11.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung des REWE Lieferservices entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Landes, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, Vorrang haben.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.2 Gerichtsstandvereinbarung
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Köln) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Von dieser Gerichtsstandsvereinbarung ausgenommen ist der gesetzliche Gerichtsstand des Mahnverfahrens.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.
13. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir dich darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.